Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines, Vertragssprache

 

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen als Gast und uns, dem Restaurant „Aris bei Tut“ (Oelserstraße 17, 90475 Nürnberg –  Impressum) geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie über alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants.

 

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

 

(3) Die hier verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website unter www.restaurant-aris.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

 

(2) Der Hotelaufnahmevertrag wird in der Weise geschlossen, dass der Gast dem Restaurant gegenüber seine Zimmerbuchung abgibt und diese durch eine Bestätigung angenommen wird.

Die Bestätigung der Zimmerbuchung selbst kann von uns mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

 

(3) Für den Fall, dass ein Dritter die Zimmerbuchung für den Gast vornimmt, haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

(4) Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn das vertraglich überlassene/die vertraglich überlassenen Zimmer unter- und weitervermietet sowie dessen/deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken verwendet wird/werden.

 

§ 3 Datenschutz

 

Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit Ihren personenbezogenen Daten umzugehen.

 

Wir verweisen insoweit auf unsere Datenschutzerklärung (Link zur Datenschutzerklärung).

 

§ 4 Zahlungsbedingungen, Leistungen

 

(1) Wir verpflichten uns, die vom Gast gebuchten Zimmer auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen.

 

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vertraglich vereinbarten Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants gegenüber Dritten.

 

(3) Die von uns angegebenen und vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern.

 

(4) Die Preise können vom Restaurant geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen im Hinblick auf die Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Restaurants oder der Dauer des Aufenthalts der Gäste wünscht, und das Restaurant dieser Änderung zustimmt.

 

(5) Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von zwei Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet.

Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, jedoch nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung ausdrücklich und besonders hingewiesen worden ist. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei einem Unternehmer betragen die Verzugszinsen 9%-Punkte über dem Basiszinssatz.

 

Dem Restaurant bleibt es vorbehalten bei entsprechendem Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

(6) Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wobei die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit im Vertrag schriftlich vereinbart werden können. Das Restaurant ist darüber hinaus berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Restaurant aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

(7) Der Gast ist zu Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Gast nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 5 Rücktrittsrecht, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Restaurants

 

(1) Dem Gast wird vom Restaurant ein jederzeitiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Hierbei geltende nachfolgende Bestimmungen:

 

• Für den Fall des Rücktritts durch den Gast von der Buchung hat das Restaurant einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

 

• Das Restaurant ist wahlweise berechtigt, gegenüber dem Gast statt einer im Einzelfall konkret berechneten Entschädigung eine sog. Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale

 

Die Rücktrittspauschale beträgt

 

a)      60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück,

b)      60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie

c)      70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements.

 

Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Restaurant kein Schaden oder der dem Restaurant entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Rücktrittspauschale ist.

 

• Im Falle der konkreten Berechnung der Entschädigung durch das Restaurant beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Restaurant zu erbringende Leistung abzüglich des Wertes der von dem Restaurant ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Restaurant durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.

 

(2) Die Bestimmungen des (1) gelten in entsprechender Weise, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Restaurant ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

(3) Der Entschädigungsanspruch des Restaurants entfällt, sofern das Restaurant dem Gast vertraglich eine Option dahingehend eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Restaurant. Der Rücktritt durch den Gast muss in Textform erklärt werden.

 

§ 6 Rücktritt durch das Restaurant

 

(1) Für den Fall, dass dem Gast nach Maßgabe des § 5 (1) ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Restaurant ebenso berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Restaurants die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

(2) Das Restaurant ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine nach § 4 (6) berechtigte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

 

(3) Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen der Absätze (1) und (2) unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

 

a)      falls höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen,

b)      falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, bspw. im Hinblick auf die Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,

c)      wenn das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Restaurants den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und Ordnung oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist,

d)     bei Vorliegen einer unbefugten Unter- oder Weitervermietung nach § 2 (4),

e)      wenn ein Fall des § 7 (3) gegeben ist,

f)       wenn das Restaurant von Umständen positive Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Restaurants nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Restaurants gefährdet erscheinen,

g)      wenn der Gast über seinen Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 ZPO erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat,

h)      wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

(4) Von der Ausübung des Rücktrittsrechts hat das Restaurant den Gast ohne schuldhaftes Zögern in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

(5) Der Gast kann in den vorgenannten Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

 

§ 7 An- und Abreise

 

(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn das Restaurant die Bereitstellung bestimmter Zimmer dem Gast gegenüber schriftlich bestätigt hat.

 

(2) Die vom Gast gebuchten Zimmer stehen ihm ab              Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung hat der Gast keinen Anspruch.

 

(3) Der Gast hat die von ihm gebuchten Zimmer bis spätestens               Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Ist mit dem Gast nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart worden, ist das Restaurant berechtigt, gebuchte Zimmer nach            Uhr anderweitig zu vergeben, ohne der Gast hieraus etwaige Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Restaurant steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

(4) Der Gast ist verpflichtet, am vereinbarten Abreisetag die Zimmer dem Restaurant spätestens um            Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Restaurant über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis               Uhr             den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab             Uhr                % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Restaurant nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

 

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

 

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

(3) Dem Restaurant obliegt keine Überwachungspflicht für den Fall, dass dem ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, dass dies individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart wurde.

 

(4) Etwaige Weckaufträge werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.

 

(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Restaurant übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch des Gastes – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.

Schadensersatzansprüche, außer bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist ist das Restaurant berechtigt, unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem örtlichen Fundbüro zu überlassen.

 

(6) Die Verjährung der Ansprüche des Gastes richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Kiel.

 

(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Unsere E-Mail-Adresse lautet: aris.bei.tut@googlemail.com. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.